Meldung der Woche
Cannabisgesetz: Bundestagsbeschluss ist wichtiger Meilenstein
Meldung der Woche Cannabisgesetz: Bundestagsbeschluss ist wichtiger Meilenstein Cannabisgesetz (CanG) wurde mit großer Mehrheit beschlossen, Cannabiswirtschaft begrüßt Fortschritt & wünscht mehr 23.02.2024 | Der Bundestag hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag mit einer Mehrheit von 407 Stimmen (63,89 %), also einer Zustimmung von fast 2/3 der abgegebenen 637 Stimmen, das Cannabisgesetz beschlossen. „Die deutsche Cannabiswirtschaft beglückwünscht die Mitglieder des Bundestages für diese wegweisende Entscheidung. Dies stellt heute einen Meilenstein dar, nicht nur für die vielen Menschen, die seit Jahrzehnten für eine andere Cannabispolitik kämpfen, sondern vor allem für die Millionen von Konsumentinnen und Konsumenten. Dieser Tag stellt auch eine Stärkung für die Möglichkeiten im Bereich Medizinalcannabis dar, davon sollten in Zukunft auch Patientinnen und Patienten profitieren. Vieles wurde erreicht, aber wir sind noch nicht am Ziel. Es braucht weitergehende Verbesserungen, sowohl für medizinisches Cannabis als auch für die Industriehanfsparte ist dieser Tag nur ein wichtiger Zwischenschritt. Vor allem braucht es jetzt viel Engagement und Einsatz, um auch die so wichtige “Säule 2” schnellstmöglich zu entwickeln. Als Cannabiswirtschaft stehen wir dafür bereit. Der heutige Tag gibt der deutschen Cannabiswirtschaft Mut, den Standort Deutschland weiterzuentwickeln.” Zu den Auswirkungen des Cannabisgesetzes auf die unterschiedlichen Branchensegment erklären die Fachbereichskoordinator/innen der Cannabiswirtschaft: BvCW-Vizepräsident Dirk Heitepriem (Fachbereich Genussmittelregulierung): “Die Kriminalisierung der Konsumenten wird beendet, der Eigenanbau und Anbauvereinigungen werden gestattet. Die Bundesregierung sollte nun umgehend mit der Arbeit an der Säule 2, den Modellprojekten zur regulierten Abgabe, starten. Um eine mittelfristig wirkliche Zurückdrängung des Schwarzmarktes zu erreichen, ist dies zwingend erforderlich.” Dr. Armin Prasch (Fachbereich Medizinalcannabis): “Mit der Herausnahme aus dem BtMG sollte eine spürbare Vereinfachung beim Anbau von Medizinalcannabis in Deutschland und bei der Verordnung zu erwarten sein. Als Folge werden damit die bisher bestehenden Verschreibungshürden eines BTM-Rezeptes entfallen. Durch das vorgesehene Erlaubnisverfahren für den Anbau von Medizinalcannabis in Deutschland kann ein richtiger Wettbewerb beim medizinischen Anbau in Deutschland entstehen. Der Zwang zum Import könnte somit reduziert werden. Insgesamt gibt es aber noch weitere Aspekte, um die Patientenversorgung mit medizinischen Cannabis zu verbessern, diese können nun gezielt angegangen werden.” BvCW-Vizepräsident Marijn Roersch van der Hoogte (Fachbereich Industriehanf): “Das Gesetz stellt endlich klar, dass Industriehanflandwirte keine Betäubungsmittelhersteller sind. Wir setzen uns für weitere Reformen, insbesondere zur Abschaffung der sogenannten Rauschklausel, ein, um Rechtssicherheit für Landwirte, Verarbeiter und Händler zu erreichen. Deutschland sollte zukünftig eine Vorreiterrolle beim Industriehanf einnehmen, um die großen Potentiale zur Erreichung der Klimaziele, z. B. im Bereich Bau- und Dämmstoffe, zu nutzen.” Lisa Haag (Fachbereich Technik, Handel & Dienstleistungen): “Eigenanbau und Anbauclubs als Möglichkeiten zur Selbstversorgung sind zwar an sich nicht kommerziell, sie benötigen jedoch Infrastruktur, Ausstattung und Dienstleistungen, die die Cannabiswirtschaft gerne bereitstellt. Dies wird das inzwischen langjährige Wachstum unserer Branche fördern und nicht nur für die Cannabiswirtschaft selbst Arbeitsplätze schaffen. Es geht darum, proaktiv klare Regeln für den legalen Markt zu schaffen, die dann in der Praxis gelebt werden können.” In der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses erhalten Sie eine genaue Übersicht über die zum CanG erfolgten Änderungen. Das exakte Abstimmungsergebnis finden Sie hier. Theoretisch könnte es am 22.03. im Bundesrat noch zu einer Anrufung des Vermittlungsausschusses kommen, was zu Verzögerungen führen würde. Dazu bräuchte es einen formellen Einspruchs, also einer Mehrheit im Bundesrat
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